Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können Sie bei uns in Anspruch nehmen:
- bei einer vorübergehenden gesundheitlichen Krise
- nach einem Krankenhausaufenthalt, bevor Sie wieder in Ihre eigene Häuslichkeit zurückkehren
- bei urlaubsbedingter Abwesenheit oder Krankheit der Sie pflegenden Personen
Sie erhalten bei uns die gleichen Leistungen wie ein Bewohner des Seniorenheimes hinsichtlich der erforderlichen Grund- und Behandlungspflege einschließlich aller Mahlzeiten.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Sie in der Zeit, in der Sie bei uns wohnen, auch an unserem Freizeit- und Beschäftigungsangebot teilnehmen.
Haben Sie eine Pflegestufe, erhalten Sie finanzielle Leistungen von der Pflegekasse.


